Im kommenden Jahr wird das Bürgergeld eingeführt. Wir haben hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Bürgergeld sind hier zusammengefasst.
In Deutschland bekommen aktuell ca. 5,4 Millionen Menschen Hartz IV und werden ab Januar 2023 Bürgergeld (HartzV) beziehen. Im November 2022 stimmte dem auch der Bundesrat der Sozialreform zu.
Jedoch muss klargestellt werden, das es sich hierbei nicht um ein beliebiges Grundeinkommen ohne Bedingung handelt, vielmehr handelt es sich um eine staatliche Leistung, die mit bestimmten Bedingungen (wie z.B. der Bedürftigkeit) verknüpft ist.
Inhaltsverzeichnis
- Antworten auf Fragen zum Bürgergeld Hartz5
- Warum gibt es Bürgergeld
- Ab wann genau wird Bürgergeld ausgezahlt
- Wer hat Anspruch auf Bürgergeld
- Welche Jobs angenommen werden müssen
- Bedeutet Bürgergeld auch mehr Geld
- Gibt es Sanktionen beim Bürgergeld
- Sind Ersparnisse beim Bürgergeld erlaubt
- Was ist mit Rente
- Muss die Wohnung gewechselt werden
- Weitere Fragen zum Bürgergeld
Antworten auf Fragen zum Bürgergeld Hartz5
Warum gibt es Bürgergeld
Das Bürgergeld ist ein Projekt der Ampelkoalition, um intensiver bedürftige Menschen zu fördern. Einer der Grundgedanken ist es gewesen, diese Menschen mehr in den Fokus zu bringen und zu fördern, damit das Jobcenter sich stärker um die Arbeitslosigkeit kümmern kann. Somit dient das Bürgergeld der Qualifizierung und Weiterbildung, um Arbeitslosen eine dauerhafte Beschäftigung zu vermitteln anstelle einfacher Helferjobs.
Ab wann genau wird Bürgergeld ausgezahlt
Das Bürgergeld wird zum 01.01.2023 eingeführt und entsprechend umgesetzt. Grundlegende Elemente wie z.b. Fördermöglichkeiten oder Weiterbildungsgeld wird ab Juli 2023 umgesetzt. Ebenfalls wird die Eingliederungsvereinbarung (ALG2) durch einen Kooperationsplan abgelöst, dies ist ebenfalls zur Jahresmitte 2023 geplant.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld
Wer bereits Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG2) oder Sozialgeld hatte, wird auch Anspruch auf Bürgergeld haben. Es soll sicherstellen, das der Lebensbedarf weiterhin durch das Bürgergeld gedeckt ist. Neue Anträge müssen dafür nicht ausgestellt werden. Grundsätzlich muss jedoch das Bürgergeld wie auch Hart IV beantragt werden.
Ebenfalls ist bei Bürgergeld / Hartz5 eine Aufstockung für Personen mit geringem einkommen weiter als Unterstützung möglich.
Welche Jobs angenommen werden müssen
Eine „Vorrangsvermittlung“, wie bei Hartz 4 entfällt. Bisher mussten vorrangig Aushilfsjobs angenommen werden, auch wenn eine Berufsausbildung hätte vorrangig sein müssen. Dies entfällt zukünftig beim Bürgergeld. Bietet eine Berufsausbildung oder Weiterbildung bessere Chancen, muss nicht jeder Job angenommen werden. Berufsausbildungen werden künftig bis zu drei Jahre gefördert und mit einem monatlichen Weiterbildungsgeld (geplant sind 150 Euro) unterstützt. Bei erfolgtem Abschluss ist es geplant, eine Prämie beim Bürgergeld einzuführen. Dies soll zusätzlich den Anreiz schaffen, eine Ausbildung zu absolvieren und eine bessere Chance auf dem Arbeitsmarkt durch Qualifikation zu erreichen.
Bedeutet Bürgergeld auch mehr Geld
Die Kern-Frage der Fragen zum Bürgergeld. Ab dem 01. Januar 2023 erhalten alleinstehende Erwachsene 53 Euro mehr Geld, der Regelsatz vom Bürgergeld wird dadurch von 449 Euro auf 502 Euro angehoben. Bei ehelichen und in einer Lebensgemeinschaft befindlichen Partner wird der Betrag von 404 Euro auf 451 Euro angehoben, Erwachsene unter 25, die noch immer bei ihren Eltern leben, erhaltet 402 Euro. Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren erhalten statt 376 Euro nun 420 Euro, Kinder von sechs bis 14 Jahren statt 311 Euro erhalten 348 Euro zugesprochen. Kleinere Kinder (unter 6) werden mit 318 Euro statt 285 Euro im Bürgergeld veranlagt.
Gibt es Sanktionen beim Bürgergeld
Ursprünglich sollte es eine sechsmonatige Vertrauenszeit geben, welche jedoch wegfällt. Daher werden Sanktionen vom ersten Tag möglich sein, wenn z.B. eine (zumutbare) Stelle nicht angetreten wird oder Termine mit dem Jobcenter unentschuldigt sind. Hier drohen folgende Sanktionen vom Bürgergeld:
- 10% Kürzung von Leistung
- 20% bei einer weiteren Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres
- 30% ab dem dritten Verstoß
Sind Ersparnisse beim Bürgergeld erlaubt
Anders als geplant, dürfen Bedürftige zunächst künftig bis zu 40.000 Euro als Schonvermögen in einer Karenzzeit von einem Jahr behalten, bei jedem Haushaltsmitglied der Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft sind es dann weitere 15.000 Euro. Ursprünglich geplant hatte man 30.000 Euro.
Was ist mit Rente
Bisher konnten Hartz4 Empfänger mit hohen Abschlägen in Rente geschickt werden, wenn das Jobcenter einen Rentenantrag stellte. Dies soll (bis Ende 2026) nicht mehr möglich sein. Die private Altersvorsorge von Selbständigen wird beim Bürgergeld zudem besser geschützt.
Muss die Wohnung gewechselt werden
Damit Bedürftige sich mehr auf die Arbeitssuche fokussieren können, wird für 12 Monate nicht überprüft, ob die Wohnung angemessen ist. Bezugsberechtige von Bürgergeld / Hartz5 sollen sich in diesem Zeitraum nicht zusätzlich um ihre Wohnung sorgen müssen, lautet die Begründung, nach Ablauf der Zeit von einem Jahr wird dann geprüft, ob die Wohnung angemessen ist. Sollte ein Umzug erforderlich sein, muss der Bürgergeldbezieher sich nun die Kosten für den Umzug genehmigen lassen. Auch dies ist neu.
Weitere Fragen zum Bürgergeld
Sollte ich wichtige Fragen zum Bürgergeld vergessen haben, schreibt mir doch eine Antwort, ich freue mich über Diskussionen.
Vielen Dank für die Informationen, verschafft mir Durchblick
Danke für Deinen Beitrag, Klaus!