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Zum 01.01.2023 wird das neue Bürgergeld eingeführt. Es ersetzt das bis dahin geltende Arbeitslosengeld II (auch als ALG2 oder Hartz IV bekannt).

Obwohl die Hartz4 Reform als eine der größten deutschen Sozialreformen angepriesen wurde, wird bei genauer Betrachtung des Bürgergeld deutlich, das ab 2023 aus Hartz IV lediglich ein Hartz 5 wird. Große Veränderungen sind beim Bürgergeld nicht zu erwarten, da noch immer der viel zu geringe Regelsatz als auch die Sanktionen unter dem Existenzminimum elementare Streitpunkte bleiben. Doch was ändert sich nun konkret?

Wichtige Änderungen mit HARTZ5

Wichtige Änderungen mit HARTZ5 / Bürgergeld

  • Anstieg des Regelsatz von 449,00 Euro auf 502 Euro
  • Keine Vertrauenszeit von 6 Monaten
  • 150 Euro Weiterbildungsgeld
  • Prüfung der Wohnkosten für 12 Monate

Regelsatz für Bürgergeld Hartz5 steigt auf 502 Euro

Ein Erwachsener bezieht derzeit 449 Euro vom Jobcenter, mit dem Bürgergeld erhöht sich dieser Satz um 11 Prozent auf 502 Euro. Zwar sieht dies auf den ersten Blick erfolgsvorsprechend aus, jedoch beklagt der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK, das dies angesichts der steigenden Preise für Lebensmittel und Energie viel zu niedrig ist. Das Existenzminimum wird durch den Regelsatz auch beim Bürgergeld schon lange nicht mehr gesichert.

Doch keine Vertrauenszeit für 6 Monate

Beim Bürgergeld sollte vorerst eine sogenannte Vertrauenszeit eingeführt werden. Als Vertrauenszeit wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung bezeichnet, wonach in den ersten sechs Monate, in denen das Bürgergeld bezogen wird, besondere Regeln gelten.

    • Bei Pflichtverletzungen sollte es keine Sanktionen beim Bürgergeld wie Leistungskürzungen geben

    • Werden Vereinbarungen mit dem Jobcenter nicht eingehalten (z.B. Bewerbungen schreiben oder Schulungen besuchen) sollte keine Sanktion verhängt werden

    • Erst nach Ablauf von 6 Monaten sollte eine Kürzung der Pauschale für den Lebensunterhalt (30% Kürzung) möglich sein

Kritiker, ganz besonders die Unionspartei, sahen die Vertrauenszeit kritisch an. Sie gingen davon aus, das der Anreiz „Arbeit aufzunehmen“ sinken würde. Hierdurch gab sich eine Blockade im Bundesrat, wodurch das Vorhaben am Gesetz an den Vermittlungsausschuss übergeben wurde und man sich darauf einigte, die Vertrauenszeit beim Bürgergeld nicht einzuführen.

Weiterbildungsgeld

Um besondere Anreize zu schaffen, wurde ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro für Bürgergeld Bedürftige eingeführt. Dies hat den Zweck, einen Berufsausbildungsabschluss nachzuholen und sich besser am Arbeitsmarkt qualifizieren zu können.

Prüfung der Wohnkosten

Bis 2024 werden die Kosten für Miete oder Eigenheim vom Bürgergeld übernommen. Es wird nicht geprüft wird, ob die Wohnkosten tatsächlich angemessen sind. Auch ein Vermögen von bis zu 40.000 Euro pro Person bleibt unangetastet bestehen. Diese Summe wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

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Von Stefan Eggert

Ich bin ein anerkannter Kryptographie- und Kryptoanalyse-Experte mit über 20 Jahren Berufserfahrung. Privat beschäftige ich mich mit politischen Themen und möchte mit meinem Blog gerne etwas zur Transparenz in Deutschland beitragen. Die Informationen, die auf meinem Blog angeboten werden, wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Ich kann jedoch nicht für Richtigkeit, Änderungen usw. garantieren. Auch biete ich keine Rechtsberatung.

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